Neue Technologie ist ein Fall für den Datenschutz

Nachtsichtgeräte im KinoDer Aufschrei der Datenschützer aufgrund der Beobachtung von Kinobesuchern mit Nachtsichtgeräten ist lange verhallt. Dank neuer Geräte könnte die Diskussion neu angeheizt werden.

Kinobesucher auspioniert

Wer sich heutzutage im Dunkeln entspannt in einen Kinosessel kuschelt, um sich von der Geschichte des Films gefangen nehmen zu lassen, ist sich wohl selten bewusst, dass er gerade mit einem Nachtsichtgerät beobachtet werden könnte. Doch spätestens seit dem der Film „Harry Potter und der Halbblutprinz“ in die deutschen Kinos kam, wird diese Form der Kontrolle hierzulande verwendet. Damals wurde im Auftrag des Filmverleihs Warner Bros. in zehn deutschen Kinos der Einsatz von Nachtsichtgeräten getestet. Diese Vorführhäuser in Leipzig, Magdeburg und Halle waren auf sichergestellten Raubkopien als „Tatort“ identifiziert worden. Somit schien das Vorgehen noch verständlich, entsteht der Filmindustrie doch jedes Jahr ein Millionenschaden durch illegale Raubkopien wie Cam-Rips. Doch selbstverständlich sorgten die dunkel gekleideten Sicherheitsmitarbeiter mit den merkwürdigen Geräten neben der Leinwand für Unruhe bei den Besuchern. Sie wandten sich daher an das Landesverwaltungsamt Sachen und dieses ermittelte. Die Kinobetreiber bekamen auferlegt, ihre Kunden bereits beim Kauf der Eintrittskarte an der Kinokasse über die Kontrollen zu informieren. Doch dann sei der Einsatz der Technologie mit deutschem Recht vereinbar. Das Amt kündigte an, die Vorgänge weiter im Auge zu behalten. Gerade auch im Hinblick auf die zahlreichen minderjährigen Kinobesucher scheint eine Überwachung des Publikums fragwürdig. Doch solange keine Aufzeichnung erfolge und die Geräte nicht fest installiert würden, gäbe es keine Handhabe, einzuschreiten.

Einsatz von Nachtsichtgeräten in deutschen Kinos

Inzwischen sind zahlreiche Kinobetriebe deutschlandweit mit Nachtsichtgeräten ausgerüstet und vielerorts werden die Besucher insbesondere bei Filmstarts überwacht. Eine neue Technologie der Japaner könnte nun allerdings neuen Zündstoff für deutsche Datenschützer liefern. Ende des Jahres sollen Geräte auf den Markt kommen, die nicht nur in der Lage sind, farbige Bilder im Dunkeln zu produzieren sondern diese auch aufzuzeichnen. Sie sollen quasi luftgekühlt Abbilder der Realität schaffen. Bei einer Videoüberwachung allerdings würde das Bundesdatenschutzgesetz greifen und die Rechtslage beispielsweise in Kinos verändern.
Bild von: demarco – Fotolia

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